Hahn macht deutlich, dass staatliche Akteure für die Umsetzung verantwortlich sein müssen:
„Das Einfuhrverbot für Produkte aus Zwangsarbeit, darf kein zweites Lieferkettengesetz werden, sondern muss zielgerichtet wirken. Die Beweislast für Zwangsarbeit in den Lieferketten soll bei den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission liegen. Der Schutz von Menschenrechten ist zuvorderst staatliche Aufgabe und darf nicht auf Verbraucher oder Unternehmen abgewälzt werden. Nur in Fällen von staatlich organisierter Zwangsarbeit in spezifischen Regionen, bei spezifischen Sektoren wären Unternehmen in der Pflicht nachzuweisen, dass ihre Produkte ohne Zwangsarbeit hergestellt wurden. Dies könnte beispielsweise greifen bei Chinas systematischer Zwangsarbeit der Uiguren in der Baumwollproduktion in der Region Xinjiang.“
Hahn kritisiert die Kommission:
„Dass die Kommission keine Folgenabschätzung mit ihrem Gesetzesvorschlag vorgelegt hat, widerspricht den Grundsätzen guter Gesetzgebung. Deshalb muss bereits ein Jahr nach In-Kraft-Treten des Gesetzes eine Überprüfung erfolgen, ob es zielgenau greift, oder ob Regelungen nicht sinnvoll sein sollten und zurückgenommen werden müssen.“
Hahns Forderungen für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten:
„Der Fokus muss auf Produkten bleiben und das Gesetz nicht auf Dienstleistungen ausgeweitet werden. Insbesondere die Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung muss kommen, die wir Liberale in die Parlamentsposition verhandelt haben.“
Hintergrund:
Die beiden federführenden Ausschüsse (Binnenmarkt und internationaler Handel) haben heute ihre Position zum Gesetz gegen Produkte aus Zwangsarbeit verabschiedet und über das Mandat für die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen abgestimmt. Nachdem der Rat seinen Standpunkt veröffentlicht hat, können die sogenannten Trilog-Verhandlungen beginnen.