Daher hat Svenja Hahn im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments Änderungsanträge zur Regulierung eingereicht. Der Vorschlag: Jegliche Pflichten zur Identifizierung der Nutzer und zur generellen Kontrolle von Kommunikation, unter anderem durch Mittel wie die Chatkontrolle, müssen gestrichen werden. Des Weiteren ergänzt die Abgeordnete das Gesetz um einen Artikel, der das Recht auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie das Verbot genereller Überwachungspflichten festschreibt.
"Anlasslose Überwachung und das Untergraben von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind völlig inakzeptable Grundrechtsverletzungen. Der Grundsatz muss bleiben, dass online wie offline die gleichen Grundrechte gelten. Das Recht auf Privatsphäre muss durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der privaten Online-Kommunikation und den Schutz privater Inhalte vor pauschaler Überwachung geschützt werden. Das ist eine Frage von Bürgerrechten, aber auch von Cyber-Sicherheit. Der Einsatz von KI-Systemen, die das Recht auf Privatsphäre in Online-Kommunikationsdiensten verletzen, muss verboten werden. Dafür setze ich mich auch in den Verhandlungen zum europäischen KI-Gesetz (AIAct) ein. Der Kommissionsvorschlag ist handwerklich schlecht gemacht und verfehlt das eigentliche Ziel Kinder zu schützen. Die Kommission sollte diesen grundrechtsverletztenden Vorschlag zurückziehen."
Mit meinem FDP-Kollegen im Europäischen Parlament und Mitglied im LIBE-Ausschuss Moritz Körner habe ich gemeinsam 14 Änderungsanträge eingereicht, die Sie im verlinkten Dokument einsehen können.