Zur Vorstellung des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA) durch die EU-Kommission erklärt Europaabgeordnete Svenja Hahn, die dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie für Künstliche Intelligenz angehört:
„Für einen echten Binnenmarkt im Onlinehandel und für Onlinedienstleistungen braucht es einheitliche und klare Regeln. Innovative Start-ups und kleine Unternehmen müssen die Möglichkeit für fairen Wettbewerb mit großen Tech-Giganten haben. Unfaire Selbstbevorteilung von marktbeherrschenden Plattformen zu Lasten anderer Anbieter muss beendet werden. Illegale Inhalte müssen schnellstmöglich entfernt werden. Es ist richtig, dass die Kommission dem Prinzip folgt, mit zunehmender Größe mehr Verantwortung von den Plattformen zu verlangen. Übermäßige Bürokratie für kleinere Plattformbetreiber muss vermieden, sowie an der begrenzten Haftung festgehaltenwerden. Verantwortung der Plattformen von vornherein für alle illegalen Inhalte oder eine Uploadfilter-Pflicht durch die Hintertür darf es nicht geben. Dies würde die Meinungsfreiheit bedrohen und die Entscheidung, was illegal ist, an Privatunternehmen auslagern. Daher gilt es, am Prinzip ‚Notice and take down‘ festzuhalten.
Neue Wettbewerbsregeln sind wichtig, dürfen aber nicht zu einem verdeckten Protektionismus führen. Die EU wird nicht durch Abschottung gegenüber den USA zum digitalen Player. Sondern indem sie einen eigenen Rahmen für Innovation durch fairen Wettbewerb schafft. Wir müssen mit der Biden-Administration für faire Standards in der weltweiten Digitalpolitikzusammenarbeiten.
DSA und DMA müssen einen innovationsfreundlichen und rechtssicheren Rahmen bilden, um die Digitalwirtschaft zu entfesseln und Grundrechte zu schützen. Das kreative und wirtschaftliche Potential Europas ist enorm. Mit einem echten digitalen Binnenmarkt kann die EU zum weltweiten Innovationstreiber und zum Magneten für Unternehmensansiedlungen werden. Dann kann das nächste Digital Unicorn aus Europa kommen.“