AI Act: Svenja Hahn zur Abstimmung im Ausschuss
„Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag war nicht praxistauglich und hätte europäischen Unternehmen massiv geschadet. Wir konnten an entscheidenden Stellen nachbessern und KI-Entwickler vor den praxisfernsten und teuersten Regelungen bewahren, die keinerlei Mehrwert für Verbraucherschutz gehabt hätten. So ist eine simple und unbedenkliche KI, die in einem Hochrisiko-Bereich eingesetzt wird, nicht automatisch Hochrisiko. Zum Beispiel ein Terminvergabesystem beim Arzt. Auch die Definition von KI orientiert sich nun an der der OECD und sorgt für internationale Anschlussfähigkeit. Reallabore sollen etabliert werden, als wichtiges Mittel, insbesondere für innovative Startups. Besonders wichtig ist, dass Forschung und Entwicklung vom Anwendungsbereich des AI Act ausgenommen, sowie klare Zuständigkeiten für die verschiedenen Akteure entlang der KI-Wertschöpfungskette geschaffen wurden. Damit sind einige gravierende Fehler des Kommissionsvorschlags ausgebügelt.“